Das "Jahr der Barmherzigkeit" begann am 50. Jahrestag seit Konzilsende
Vor 50 Jahren - am 8. Dezember 1965 - ging das Konzil zu Ende. Es wurde von Papst Paul VI. feierlich beendet, war die größte Kirchenversammlung in einer 2.000-jährigen Geschichte der Kirche und das 21. und bisher letzte ökumenische Konzil der katholischen Kirche. Drei Jahre hatten insgesamt 2.850 Konzilsväter über eine Reform der Kirche gerungen. Der Wunsch nach Öffnung, nach einem neuen Anfang in die heutige Zeit hinein, nach Überwindung festgefahrener Mechanismen bestimmte mit atemberaubender Dynamik die Beratungen. Ihr Ergebnis sind insgesamt 16 Dokumente, die bis heute Richtschnur und Quelle der Inspiration für die Kirche und die Gläubigen gleichermaßen sind und um deren Verständnis und Verwirklichung nach wie vor gerungen wird.
Das Konzil wollte die Kirche durch eine Reform ihrer Strukturen in eine neue Zeit führen und den Weg für die Einheit der getrennten Christen ebnen. Die ganze christliche Wahrheit sollte auf eine neue Art ausgesagt werden. Dazu erarbeitete die Versammlung zwei dogmatische und zwei pastorale Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen. In diesen Dokumenten definierte die Kirche u.a. ihr eigenes Selbstverständnis neu, sie klärte ihre Haltung zur Welt, reformierte die Liturgie, bekannte sich zur Religionsfreiheit und richtet ihr Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen neu aus.
Dass das Konzil weder neue Dogmen proklamierte noch andere letztverbindliche Aussagen machte, erweist sich rückblickend als Stärke und Schwäche zugleich. Dasselbe gilt für das Bestreben, auch die Meinung von Minderheiten, insbesondere der konservativen kurialen Gruppe, zu berücksichtigen. Viele Texte haben Kompromisscharakter. Manche Unausgeglichenheiten lassen auch zu, dass sich die Vertreter gegensätzlicher Auffassungen zu Recht auf einzelne seiner Aussagen berufen können. Kardinal Franz König, eine der großen Gestalten des Konzils, hat daher immer wieder betont, dass man einerseits die Texte des Zweiten Vaticanums genau lesen, aber auch ihre Entstehungsgeschichte und ihr Umfeld im Auge behalten müsse.
Impulse aus Österreich
Die Umsetzung von Konzilen dauert in der Regel mehrere Jahrzehnte und ist auch für das Zweite Vaticanum längst noch nicht abgeschlossen. Fest steht, dass eine "Rückkehr hinter das Konzils" nicht möglich ist, was auch die Päpste seither immer wieder unterstrichen haben. Viele erkennen in Papst Franzikus einen vom Konzil zutiefst geprägten Kirchenmann. Sein Pontifikat kann in vielerlei Hinsicht als eine vertiefte Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils gedeutet werde, bei der es ihm um eine "Kirche in der Welt von heute" geht, die den Menschen ganz nahe sein will.
Das Konzil war die bisher letzte Versammlung, bei der alle katholischen Bischöfe gemeinsame Beschlüsse fassten. Die Konzilsväter, unter ihnen auch zahlreiche österreichische Diözesanbischöfe mit Kardinal Franz König und dem Salzburger Erzbischof Andreas Rohracher an der Spitze, saßen auf im Petersdom aufgestellten Tribünen und diskutierten auf Latein.
Zentrale Dokumente - quergelesen
"Lumen gentium"
Die dogmatische Konstitution "Lumen gentium" (1964) legt das neue Selbstverständnis der Kirche dar. Sie definiert Kirche als die Gemeinschaft der Gläubigen, als "Volk Gottes" auf dem Weg durch die Zeit. In dieser ständig zu reformierenden Kirche wird das "gemeinsame Priestertum" aller Gläubigen betont, das bei Priestern und Laien in unterschiedlichen Formen verwirklicht wird. Das Bischofskollegium wird aufgewertet. Es leitet, wie eine ergänzende Erklärung von Papst Paul VI. feststellt, die Kirche "mit und unter Petrus".
"Sacrosanctum Concilium"
Aus der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" (1963) über die Liturgie erwuchs die 1970 umgesetzte Erneuerung des Gottesdienstes und der Sakramente sowie die Einführung der Volkssprache. Die Gläubigen sollen als Gemeinde aktiv ins liturgische Geschehen einbezogen werden; die Zentrierung auf den Priester tritt zurück. Die Konzilsväter betonen den Wert der Bibelverkündigung und der Kirchenmusik im Gottesdienst. Das neue römische Messbuch von 1969/70 geht weiter und schafft die alte Tridentinische Messe, bei der die Priester das Messopfer mit dem Rücken zur Gemeinde feiern, ab. Zahlreiche Traditionen und Riten wie etwa die Kanzelpredigt oder die "Stillen Messen" werden abgeschafft. Insbesondere die im Fahrwasser dieser Konstitution durchgeführten Reform wurde von Konservativen und Traditionalisten scharf kritisiert und führte später zu Abspaltungen.
Gaudium et spes
Die Konstitution "Gaudium et spes" (1965) versucht eine umfassende Positionsbestimmung der "Kirche in der Welt von heute". Das Dokument vollzieht den Wandel von einer rein defensiven Haltung gegenüber der Moderne zu einem kritisch-konstruktiven Zugang. Ausgehend von der Würde der menschlichen Person thematisiert es Fragen wie Atheismus, Gerechtigkeit, Rüstung, Selbstverteidigung und Frieden und fordert die Verbindung von wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Fortschritt mit gelebter Solidarität.
Dei verbum
Die Konstitution "Dei Verbum" (1965) über die göttliche Offenbarung bahnt mit der Zulassung der historisch-kritischen Auslegung einem neuen wissenschaftlichen Umgang mit der Bibel den Weg. Das Dokument versucht, ein ausgewogenes Verhältnis von Heiliger Schrift, kirchlicher Tradition und kirchlichem Lehramt zu schaffen. Offenbarung wird als Selbstmitteilung Gottes in Worten und Taten verstanden.
Nostra aetate
Die Erklärung "Nostra aetate" (1965) klärt das Verhältnis der römischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Das Dokument betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Die katholische Kirche, so heißt es, lehne nichts von dem ab, was in den Religionen "wahr und heilig" sei. Christen, Juden und Muslime werden ermuntert, gegenseitig Missverständnisse im Dialog auszuräumen.
"Unitatis redintegratio"
Das Dekret "Unitatis redintegratio" (1964) gilt als Meilenstein der ökumenischen Dialogbereitschaft der römischen Kirche. In einer gemeinsamen Erklärung am vorletzten Tag des Konzils heben Papst Paul VI. und der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Athenagoras, die 1054 von ihren Vorgängern sanktionierte gegenseitige Exkommunikation auf. Das Dekret begründet den Dialog mit den christlichen Konfessionen mit dem Ziel der Einheit der Kirche.
Dignitatis humanae
Die Erklärung "Dignitatis humanae" (1965) über die Religionsfreiheit verweist auf die unverbrüchliche Menschenwürde jedes Einzelnen und spricht allen Menschen das bürgerliche Recht zu, ihre Religion frei nach dem eigenen Gewissen zu wählen. Gleichwohl betont das Konzil die Überzeugung, dass die "einzig wahre Religion" verwirklicht sei "in der katholischen, apostolischen Kirche".
Christus Dominus
Im Dekret "Christus Dominus" (1965) über das bischöfliche Hirtenamt in der Kirche stärkt das Konzil die Lehr- und Leitungsfunktion des Bischofs in seiner Diözese gegenüber der römischen Kirchenzentrale und dem aufkommenden Instrument der nationalen Bischofskonferenzen. Die Betonung der bischöflichen Kollegialität schafft ein Gegengewicht zur Definition des päpstlichen Primats beim Ersten Vatikanum (1870/71). Zugleich wertet das Konzil in dem Dokument die Stellung der Laien gegenüber den Priestern und Bischöfen auf.
Die österreichischen Konzilsteilnehmer konnten wichtige Impulse einbringen. Historisch unbestritten ist die wichtige Rolle von Kardinal Franz König beispielsweise beim Entstehen der Konzilserklärung "Nostra Aetate" über das Verhältnis der Katholischen Kirche zum Judentum und zu den nichtchristlichen Religionen. Kardinal Königs Kompetenz wurde dadurch gewürdigt, dass er Mitglied der Konzilskommission für die Glaubens- und Sittenlehre war. Aber auch andere Bischöfe aus Österreich waren Mitglieder von Konzilskommissionen: Bischof Franz in der Kommission für die Liturgie und Bischof Stefan Laszlo in der Kommission für das Laienapostolat und die Massenkommunikationsmittel.
An der Spitze des österreichischen Episkopats, das am Konzil teilnahm, stand der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König (Wien). Weitere bischöfliche Konzilsteilnehmer waren Andreas Rohracher (Salzburg), Josef Köstner (Gurk), Franz Zauner (Linz), Josef Schoiswohl (Graz-Seckau), Stephan Laszlo (Eisenstadt), Franz Zak (St. Pölten), Paulus Rusch (Innsbruck) sowie die Weihbischöfe Leo Pietsch (Graz-Seckau), Bruno Wechner (Feldkirch), Jakob Weinbacher (Wien) und Franz Jachym (Wien). Daneben wurden folgende vier Österreicher zu Sachverständigen des Konzils berufen: Der Geistliche Assistent der Katholischen Aktion Österreichs, Kanonikus Ferdinand Klostermann (Linz), der Generalprokurator der Augustinerchorherren in Rom, Abt Karl Egger, sowie die Innsbrucker Theologieprofessoren P. Karl Rahner und P. Josef Jungmann.